Tabaksteuer für E-Zigaretten ab 01.07.22!

Ab dem 01.07.2022 gilt für Flüssigkeiten (Basen, Aromen, PG, VG, Nikotinshots, etc.) die in einer elektrischen Zigarette Verwendung finden können die Tabaksteuerpflicht. Das entsprechende Gesetz (TabakStMoG) ist zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten. Es gilt eine Übergangsfrist für Steuerfreie Ware bis zum 28.02.2023 wenn diese vor dem 30.06.2022 hergestellt und bereits in den Verkauf überführt wurde. Die Steuer betrifft explizit alle Flüssigkeiten, die Hardware (z.B. Coils, Geräte, Verdampfer, etc.) ist hiervon nicht betroffen.

Für die Endverbraucher bedeutet dies:
– ab 01.07.2022 – eine Steuer von 0,16€ pro ml
– ab 01.01.2024 – eine Steuer von 0,20€ pro ml
– ab 01.01.2025 – eine Steuer von 0,26€ pro ml
– ab 01.01.2026 – eine Steuer von 0,32€ pro ml

Für die Hersteller bedeutet dies, das alle entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden müssen um eine rechtskonforme Herstellung der Produkte sicherzustellen. Angefangen beim entsprechenden Steuerlager, der geeigneten Maschinentechnik zum Verpacken der Faltschachteln, das Banderolieren mit der entsprechenden Steuermarke und vieles weitere mehr das es zu berücksichtigen gilt. Wir haben uns mit der Thematik schon sehr früh auseinandergesetzt und sind rechtlich sowie organisatorisch zukünftig in der Lage diese rechtskonforme Produktion sicherzustellen.