Um 6 Cent pro ml steigt die Steuer für Substitute für Tabakwaren gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 lit. zum 1. Januar 2025. Damit beträgt sie künftig 26 Cent pro ml statt wie zuvor 20 Cent pro ml.
Ware, die vor diesem Stichtag noch hergestellt und versteuert und in den freien Verkehr überführt wurde, darf auch nach dem Stichtag mit den alten, bis 31.12.2024 gültigen, Steuermarken verkauft werden. Ware, die sich am 1. Januar 2025 noch nicht versteuert in freien Verkehr befindet, muss mit der neuen, teureren, Steuermarke „C“ versehen werden.
Alte Steuermarken „B“ müssen unbedingt rechteitig bezogen werden, erfahrungsgemäß bis spätestens Ende Oktober 2024, damit die Bestellung durch die Steuerzeichenstelle am Hauptzollamt Bünde noch rechtzeitig abgewickelt werden kann.
Sollten Sie planen, den Steuervorteil in 2024 noch nutzen zu wollen, zögern Sie bitte nicht mit der Beauftragung, damit die Besorgung der Steuermarken noch sichergestellt werden kann. Auch werden zum Jahresende hin unsere Produktionsslots langsam knapp.